Wer gegen ein Nachbarbauvorhaben vorgehen will, hat dafür max. ein Jahr Zeit!
Veröffentlicht: 3. März 2020
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2020 – 8 S 2204/19
Veröffentlicht: 3. März 2020
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Veröffentlicht: 2. März 2020
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