Unsere Leistungen

 

Bauen Sie auf unsere Kompetenz. Wir beraten und vertreten sowohl Auftragnehmer, als auch Auftraggeber. Zum Gegenstand unserer täglichen Beratungspraxis zählen insbesondere folgende Leistungen:

  • Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), Dienst- und Lieferleistungen (VgV/UVgO) und freiberuflichen Leistungen (VgV/UVgO) jeweils auch im Anwendungsbereich der SektVO. Die Beratung im Ober- und Unterschwellenbereich schließt auch den primären Rechtsschutz (Nachprüfungsverfahren) und Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzforderungen nach fehlerhafter Vergabe ein
  • Rechtliche Begleitung von Public Private Partnership (PPP)-Projekten
  • Gestaltung von Bauverträgen aller Art (VOB/B, BGB, Global-Pauschalverträge mit funktionaler Leistungsbeschreibung, Generalunternehmerverträge, Nachunternehmerverträge, Rahmenverträge) und Planerverträgen (Architektenverträge, Ingenieurverträge, Generalplanerverträge, Verträge über bau-affine Dienstleistungen
  • Projektentwicklung und Projektmanagement
  • Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten
  • Abrechnung von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI
  • Baubegleitende Rechtsberatung bei Großbaustellen
  • Durchsetzung von Werklohnforderungen einschließlich Forderungssicherung (Sicherheit nach § 648a BGB, Bauhandwerkersicherungshypothek, Ansprüche aus dem BauFordSiG)
  • Nachtragsmanagement
  • Bewältigung von Bauablaufstörungen (Behinderungen, Bauzeitverlängerungen, Vergütung, Entschädigung, Schadensersatz)
  • Geltendmachung, gegebenenfalls aber auch Abwehr, von Mängelansprüchen
  • Haftungsrecht, bauspezifisches Versicherungsrecht
  • Immobilien- und Bauträgerrecht (Kaufverträge, Teilungserklärungen, Erbbaurechtsverträge, Wohnungseigentumsrecht, MaBV)

 

Aktuelles

 

Ausgezeichnet

 

Steiger, Schill & Kollegen wurde als eine von Deutschlands besten Anwaltskanzleien im privaten Bau- und Architektenrecht ausgezeichnet.