Architektenrecht von der Abnahme bis zur ZielfindungsphaseD, 20.02.2025, 13:30 Uhr bis ca. 16:45 Uhr |
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BeschreibungBereits seit dem Jahr 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden erstmals auch gesetzliche Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eingeführt. 2021 wurde aufgrund der festgestellten Europarechtswidrigkeit der zwingenden Preisvorschriften der HOAI zudem die neue HOAI 2021 eingeführt. Es gilt demnach für Architekten und Ingenieure zahlreiche neue „Spielregeln“ bei der Abwicklung eines Bauvorhabens zu berücksichtigen. Ziel des Seminars soll es sein, Ihnen diese zur Abwicklung eines Bauvorhabens notwendigen Grundkenntnisse, die „Spielregeln“ am Bau zu vermiteln, um richtig handeln und die erforderlichen Erklärungen abgeben zu können sowie Haftungsrisiken zu minimieren und wirksame Honorarvereinbarungen treffen zu können. Das Seminar wendet sich daher primär an Architekten und Ingenieure aber auch an all diejenigen, die im Planungs- und Bauprozess mit Architekten und Ingenieuren in Kontakt treten und daher zwangsläufig die einschlägigen „Spielregeln“ kennen müssen. |
InhalteDie rechtliche Einordung des Architekten- und Ingenieurvertrags und allgemeine Grundlagen
Entscheidungen EuGH vom 04.07.2019 und 18.01.2022
Neuregelung der HOAI 2021
Gesetzliche Neuregelung zum Architekten und Ingenieurrecht
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AgendaDas Seminar findet am Donnerstag, 20.02.2025, in der Zeit von 13:30 Uhr bis ca. 16:45 Uhr statt Seminar I 13:30 Uhr – 15:00 Uhr |
ReferentDr. Nina Wolber |
HinweiseDie Veranstaltungen finden im Bürgersaal Wettelbrunn statt, Weinstraße 11 in 79219 Staufen-Wettelbrunn. Auf Wunsch gestalten wir auch individuelle Inhouse-Seminare bei unseren Mandanten. |
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